Wer muss die elektrischen Betriebsmittel prüfen lassen?
Jedes Unternehmen und jede Einrichtung der öffentlichen Hand, die über Berufsgenossenschaften und Unfallkassen versichert sind.
Welche Vorschriften gelten für die Prüfung?
Grundlage für die Prüfung ist die DGUV Vorschrift 3, bei öffentlichen Einrichtungen die DGUV Vorschrift 4. Die Prüfungen erfolgen nach DIN VDE 0701-0702.
Wie oft müssen die elektrischen Betriebsmittel geprüft werden?
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in „ortsfest“ und „ortsveränderlich“. Für die jeweiligen Kategorien gibt es unterschiedliche Fristen, die anhand des Einsatzgebietes sowie der Durchfallquote bei jeder Prüfung neu festgelegt werden. Im Regelfall finden Prüfungen bei ortsfesten Geräten (z. B. Büroeinrichtungen) alle 24 Monate und bei ortsveränderlichen Geräten (z. B. Elektrowerkzeuge) alle 12 Monate statt.
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